Abrechnung der Psychotherapie
Gesetzlich Versicherte
Nachdem die Praxis über einen Kassensitz verfügt*, übernehmen normalerweise die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten der Psychotherapie. Die sogenannte „probatorische“ Phase bedarf hierbei noch keiner besonderen Genehmigung. Danach entscheiden unabhängige Gutachter über die Kostenübernahme.
Privatversicherte
Es ist von Ihrem individuellen Tarif abhängig, in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen von Ihrer Versicherung übernommen werden. Die meisten privaten Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch und die so genannten probatorischen Sitzungen ( bis zu vier weitere Gesprächstermine ) ohne vorherige Genehmigung. Eine weiterführende Therapie muss in der Regel bei der Versicherung beantragt werden.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei Ihrer privaten Krankenversicherung einreichen und sich erstatten lassen können.
Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer privaten Krankenkasse. Gerne bin ich bei der Antragsstellung behilflich.
Beihilfe
In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie nach ordnungsgemäßer Antragstellung übernommen. Bitte setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrer Beihilfestelle in Verbindung, um die Übernahmebedingungen einer psychotherapeutischen Behandlung zu klären. Sollte absehbar sein, dass für eine therapeutische Behandlung nicht mehr als 10 Stunden benötigt werden, kann auf einen ausführlichen Therapieantrag verzichtet werden.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeuten (GOP). Sie erhalten eine Privatrechnung, die Sie ggf. bei der Beihilfe einreichen und sich erstatten lassen können.
Selbstzahler
Aus unterschiedlichsten Gründen möchten Patienten ihre Psychotherapie lieber selbst zahlen. Bei Anwartschaft auf Verbeamtung, geplantem Wechsel in eine private Krankenkasse oder Abschluss einer Zusatzversicherung kann das unter Umständen von Bedeutung sein, da hierfür oft Angaben zu Behandlungen der letzten 5 Jahre angefordert werden.
Als Selbstzahler einer Psychotherapie genießen Sie den Vorteil der absoluten Diskretion, denn in diesem Fall entfällt eine Befunderstellung für die Krankenkasse.
* Frau Dipl.-Psych. Gabriella Ressler, Frau Christina Albertshofer M.A.-Pädagogin